Herzlich willkommen.
NÜRNBERGER überbetriebliche Versorgungskasse e. V.

Sehr geehrte Damen und Herren,

zum 01.01.2024 wird sich unsere Gebührenordnung verändern.

In unserem Servicebereich finden Sie unter den Allgemeinen Informationen sowohl die aktuell als auch die zukünftig gültige Gebührenordnung.

Ihre NÜRNBERGER überbetriebliche Versorgungskasse e. V.

News-Archiv

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Termin für die diesjährige Mitgliederversammlung der NÜRNBERGER überbetrieblichen Versorgungskasse e. V. wurde auf Montag, den 03.07.2023 ab 15 Uhr festgelegt. Die diesjährige Beiratssitzung findet am selben Tag ab 14 Uhr statt.

Die Einladung mit den Tagesordnungspunkten und die zur Anmeldung notwendigen Formulare finden Sie in unserem passwortgeschützten Mitgliederbereich. Bitte registrieren Sie sich für den Zugang zum Mitgliederbereich auf unserer Homepage.

Haben Sie Fragen zur Registrierung? Sie erreichen uns hierzu unter unserer Telefonnummer 0911 531-65710. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Ihre NÜRNBERGER überbetriebliche Versorgungskasse e. V.

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Termin für die diesjährige Mitgliederversammlung der NÜRNBERGER überbetrieblichen Versorgungskasse e. V. wurde auf Montag, den 03.07.2023 ab 15 Uhr festgelegt. Die diesjährige Beiratssitzung findet am selben Tag ab 14 Uhr statt.

Zum 01.06.2023 finden Sie die Einladung für die Mitgliederversammlung sowie für die Beiratssitzung mit allen maßgeblichen Informationen (u. a. zu den Tagesordnungspunkten) sowie die Anmeldung zur Teilnahme auf dieser Website.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Ihre NÜRNBERGER überbetriebliche Versorgungskasse e. V.

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Kurztestat zum Bilanzstichtag 31.12.2022 wurde versandt.

Erläuterungen zum Erhebungsbogen finden Sie unter Informationen zum Erhebungsbogen: PSVaG.

Sie können die Meldung bei dem Pensions-Sicherungs-Verein aG auch online vornehmen unter Mitteilung der Beitragsbemessungsgrundlage zur Insolvenzsicherung: PSVaG.

Der Beitragssatz für 2022 beträgt 1,8 Promille.

Sehr geehrte Damen und Herren,

um Ihnen die Meldung bei der Änderung des Trägerunternehmens durch Umfirmierung/Umstrukturierung zu erleichtern, stellen wir Ihnen ab heute unser neues Formular zur Verfügung. Dieses finden Sie auf unserer Serviceseite unter der Rubrik “Änderung”.

Künftig können Sie dadurch Änderungen zum Trägerunternehmen ganz einfach über die Auswahloptionen melden.

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Nachweisgesetz (NachwG) erfordert einen schriftlichen Nachweis (“Niederschrift”) der wesentlichen Vertragsbedingungen des Arbeitsverhältnisses, den der Arbeitgeber bei Neueintritten mit seiner Unterschrift auszuhändigen hat. Dazu zählen auch Informationen zur bAV. Ebenso sind mitzuteilen sind Änderungen der wesentlichen Vertragsbedingungen. Ein Nachweis in elektronischer Form ist nicht ausreichend. Soweit ist die gesetzliche Anforderung im Wesentlichen nicht neu.

Durch das Umsetzungsgesetz zur “EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie” (EU 2019/1152), das Ende Juni 2022 vom Bundestag verabschiedet wurde, werden die inhaltlichen Anforderungen an den arbeitsrechtlichen Nachweis ab August um einiges erweitert, während die Formerfordernisse gleichzeitig unverändert bleiben. Vor dem 01.01.2022 eingetretenen Mitarbeitern steht es frei, einen Nachweis nach den neuen Vorgaben beim Arbeitgeber anzufordern.

Speziell bei der U-Kasse müssen Arbeitgeber den neuen § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 13 NachwG beachten:
Danach muss der Arbeitgeber bei externer Durchführung der bAV auch Name und Anschrift des Versorgungsträgers mitteilen, sofern nicht dieser selbst zur Angabe verpflichtet ist. Bei der U-Kasse greift dagegen die Verpflichtung des Arbeitgebers und ist spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses zu erfüllen, wobei grundsätzlich auch auf Betriebs-/Dienstvereinbarungen verwiesen werden kann.

Bei der NVK sind Name und Anschrift der U-Kasse sowie die eingerichtete Versorgung aus dem schriftlichen Leistungsplan mit dem Anschreiben für die Versorgungsberechtigten ersichtlich. Diese Unterlagen kann der Arbeitgeber daher für seine Nachweispflicht nutzen, wobei das formale Erfordernis der Unterschrift des Arbeitgebers unter dem Nachweis zu beachten ist. Des Weiteren ermöglicht auch der vom Arbeitgeber unterzeichnete Ausdruck einer Versorgungsordnung eine Erfüllung der Nachweispflichten zur bAV.

Neu ist die Verschärfung der Rechtsfolgen bei einem Verstoß:
Ab August wird es als Ordnungswidrigkeit gewertet, wenn der Arbeitgeber einer Pflicht aus dem Nachweisgesetz nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in vorgeschriebener Weise oder nicht rechtzeitig nachkommt. Künftig kann dann ein Bußgeld bis zu 2.000 EUR verhängt werden.

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Termin für die diesjährige Mitgliederversammlung der NÜRNBERGER überbetrieblichen Versorgungskasse e. V. wurde auf Mittwoch 13.07.2022 ab 15 Uhr festgelegt. Die diesjährige Beiratssitzung findet am selben Tag ab 14 Uhr statt.

Die Einladung mit den Tagesordnungspunkten und die zur Anmeldung notwendigen Formulare finden Sie in unserem passwortgeschützten Mitgliederbereich. Bitte registrieren Sie sich für den Zugang zum Mitgliederbereich auf unserer Homepage.

Haben Sie Fragen zur Registrierung? Sie erreichen uns hierzu unter unserer Telefonnummer 0911-531 65710. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Bei der Durchführung der Veranstaltungen am 13.07.2022 in Nürnberg werden wir die zu diesem Zeitpunkt erforderlichen Corona-Schutzmaßnahmen umsetzen. Sollten sich dazu noch Änderungen ergeben, werden wir Sie an dieser Stelle rechtzeitig informieren.

Als Alternative zu einer persönlichen Teilnahme haben Sie nach der Satzung der NVK die Möglichkeit, sich durch Vollmachterteilung in Textform durch ein anderes Mitglied in der Mitgliederversammlung vertreten zu lassen und so Ihre Stimme in die vorgesehenen Abstimmungen einzubringen. Auch in diesem Jahr haben sich der Beiratsvorsitzende Horst Bub und die stellvertretende Beiratsvorsitzende Dagmar Hahn im Namen ihrer Mitgliedsunternehmen freundlicherweise bereit erklärt, dazu jeweils Bevollmächtigungen für die Mitgliederversammlung am 13.07.2022 entgegenzunehmen. Im Mitgliederbereich finden Sie dazu das entsprechende Formular. Dieses ermöglicht Ihnen, den Bevollmächtigten für die vorgesehenen Abstimmungen zu den Tagesordnungspunkten der Mitgliederversammlung Weisungen zu erteilen. Selbstverständlich können Sie auch einen von Ihnen ausgewählten Vertreter bevollmächtigen. Satzungsgemäß muss der Bevollmächtigte jedoch selbst Mitglied der NVK sein.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Ihre NÜRNBERGER überbetriebliche Versorgungskasse e. V.

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Termin für die diesjährige Mitgliederversammlung der NÜRNBERGER überbetrieblichen Versorgungskasse e. V. wurde auf Mittwoch 13.07.2022 ab 15 Uhr festgelegt. Die diesjährige Beiratssitzung findet am selben Tag ab 14 Uhr statt.

Zum 01.06.2022 finden Sie die Einladung für die Mitgliederversammlung sowie für die Beiratssitzung mit allen maßgeblichen Informationen (u. a. zu den Tagesordnungspunkten) sowie die Anmeldung zur Teilnahme auf dieser Website.

Es ist derzeit vorgesehen, beide Veranstaltungen unter Umsetzung der dann erforderlichen Corona-Schutzmaßnahmen in Nürnberg durchzuführen. Sollten sich abhängig von der weiteren Entwicklung der Rahmenbedingungen ggf. noch Änderungen hinsichtlich der konkreten Durchführung ergeben, werden wir Sie an dieser Stelle informieren.

Alternativ zu einer persönlichen Teilnahme am 13.07.2022 steht Ihnen satzungsgemäß auch die Möglichkeit zur Verfügung, sich durch Erteilung einer schriftlichen Vollmacht durch ein anderes Mitglied vertreten zu lassen. Weitere Informationen dazu werden wir Ihnen zum 01.06.2021 zur Verfügung stellen.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Ihre NÜRNBERGER überbetriebliche Versorgungskasse e. V.

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit unserer begleitenden News zur Veröffentlichung der Einladung für die Beiratssitzung und Mitgliederversammlung der NÜRNBERGER überbetrieblichen Versorgungskasse e. V. (NVK) am 20.10.2021 haben wir Sie darauf hingewiesen, dass wir bei der Abhaltung der Veranstaltungen in Nürnberg abhängig von der dynamischen Entwicklung der Rahmenbedingungen die erforderlichen Schutzmaßnahmen im Hinblick auf die Corona-Pandemie umsetzen werden.

Wie in unserer News angekündigt informieren wir Sie im Folgenden über das aktuelle Schutzkonzept für die Veranstaltungen am 20.10.2021.

Angesichts verbleibender Infektionsrisiken trotz der fortgeschrittenen Impfkampagne ist es unser Anliegen, Ihren und unseren Schutz bestmöglich zu gewährleisten. Neben der strikten Einhaltung der rechtlichen Vorgaben einschließlich aller Hygienemaßnahmen haben wir uns daher für ein lückenloses Testkonzept bei Veranstaltungen in unserem Haus entschieden. Bitte beachten Sie, dass danach für die persönliche Teilnahme an der Beiratssitzung bzw. der Mitgliederversammlung der Nachweis eines negativen Corona-Tests erforderlich ist. Diese Anforderung gilt auch bei vollständiger Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 oder bei Genesung von einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2.

Möglichkeit 1: Schnelltest vor Ort
Um dies für Sie zu erleichtern besteht die Möglichkeit, am 20.10.2021 vor der ersten Veranstaltung, an der Sie teilnehmen wollen, einen Schnelltest in unserer Teststraße durchzuführen. Wenn Sie das Angebot in unserem Haus nutzen wollen, teilen Sie uns das bitte über das E-Mail-Postfach nvk-anmeldung-mitgliederversammlung@nuernberger.de vorab mit. Sie erhalten dann von uns Informationen zum konkreten Ablauf. Bitte planen Sie am Veranstaltungstag den nötigen Zeitvorlauf ein.

Möglichkeit 2: Nachweis eines zuvor durchgeführten Corona-Tests
Alternativ zu einem Test vor Ort können Sie uns selbstverständlich den Nachweis eines zuvor durchgeführten Corona-Tests gemäß den rechtlichen Bestimmungen vorlegen (PoC-Antigen-Schnelltest, höchstens 24 Stunden alt, oder PCR-Test, höchstens 48 Sunden alt).

Für die Einzelheiten des Testnachweises sowie die im Übrigen geltenden Schutzbestimmungen verweisen wir auf die maßgeblichen Rechtsgrundlagen (insbesondere COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung, aktuelle Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung) und die dazu im Internet verfügbaren Informationen.

Bitte beachten Sie, dass die Rahmenbedingungen sich bis zum 20.10.2021 ggf. noch im Detail ändern können. Sollten sich dadurch Anpassungen unseres Schutzkonzepts ergeben, informieren wir Sie hier sowie individuell nach Ihrer Anmeldung.

Alternative: Vertretung durch Vollmachterteilung
An dieser Stelle möchten wir Sie noch einmal auf die Möglichkeit hinweisen, sich durch Vollmachterteilung durch ein anderes Mitglied in der Mitgliederversammlung vertreten zu lassen und somit ohne Anreise nach Nürnberg Ihre Stimme in die vorgesehenen Abstimmungen einzubringen. Bitte beachten Sie insbesondere das mit der Einladung bereitgestellte Vollmachtformular.

Ihre NÜRNBERGER überbetriebliche Versorgungskasse e. V.

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit unserer letzten News haben wir Sie bereits über die diesjährige Beiratssitzung und Mitgliederversammlung der NÜRNBERGER überbetrieblichen Versorgungskasse e. V. (NVK) informiert.

Die Einladung mit den Tagesordnungspunkten und die zur Anmeldung notwendigen Formulare finden Sie in unserem passwortgeschützten Mitgliederbereich. Bitte registrieren Sie sich für den Zugang zum Mitgliederbereich auf unserer Homepage.

Haben Sie Fragen zur Registrierung? Sie erreichen uns hierzu unter unserer Telefonnummer 0911-531 65710. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Bitte beachten Sie folgenden aktuellen Hinweis aufgrund der Corona-Pandemie:

Bei der Durchführung der Veranstaltungen am 20.10.2021 in Nürnberg werden wir die zu diesem Zeitpunkt erforderlichen Schutzmaßnahmen umsetzen. Aufgrund der einzuhaltenden Hygienestandards können wir Ihnen im Anschluss an die Mitgliederversammlung in diesem Jahr leider kein gemeinsames Mittagessen anbieten. Aufgrund der dynamischen Entwicklung der Rahmenbedingungen können sich hinsichtlich der konkreten Durchführung ggf. noch Änderungen ergeben.

Wir werden Sie in diesem Fall an dieser Stelle rechtzeitig vor dem 20.10.2021 informieren.

Im Hinblick auf die derzeit noch andauernde Corona-Pandemie bitten wir Sie, eine persönliche Teilnahme abhängig von der weiteren Entwicklung genau zu prüfen. Als eine Alternative steht Ihnen nach der Satzung der NVK die Möglichkeit zur Verfügung, sich durch Vollmachterteilung in Textform durch ein anderes Mitglied in der Mitgliederversammlung vertreten zu lassen. Dadurch ist ein Einbringen Ihrer Stimme in die vorgesehenen Abstimmungen auch ohne Anreise nach Nürnberg möglich.

Für den Fall, dass Sie nicht in Kontakt zu einem anderen Mitglied der NVK stehen, haben sich der Beiratsvorsitzende Horst Bub und die stellvertretende Beiratsvorsitzende Dagmar Hahn im Namen ihrer Mitgliedsunternehmen freundlicherweise auch in diesem Jahr bereit erklärt, jeweils Bevollmächtigungen für die Mitgliederversammlung am 20.10.2021 entgegenzunehmen. Im Mitgliederbereich finden Sie dazu ein entsprechendes Vollmachtformular. Dieses ermöglicht Ihnen, den Bevollmächtigten für die vorgesehenen Abstimmungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten der Mitgliederversammlung Weisungen zu erteilen.

Selbstverständlich können Sie alternativ zu diesem Angebot auch einen von Ihnen ausgewählten Vertreter bevollmächtigen. Bitte beachten Sie dabei, dass der Bevollmächtigte satzungsgemäß selbst Mitglied der NVK sein muss.

Ihre NÜRNBERGER überbetriebliche Versorgungskasse e. V.

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Termin für die diesjährige Mitgliederversammlung der NÜRNBERGER überbetrieblichen Versorgungskasse e. V. wurde auf Mittwoch 20.10.2021 ab 11 Uhr festgelegt. Die diesjährige Beiratssitzung findet am selben Tag ab 10 Uhr statt.

Zum 01.06.2021 finden Sie die Einladung für die Mitgliederversammlung sowie für die Beiratssitzung mit allen maßgeblichen Informationen (u. a. zu den Tagesordnungspunkten) sowie die Anmeldung zur Teilnahme auf dieser Website.

Durch die erstmaligen Verschiebung in den Herbst erhofft sich der Vorstand aufgrund der weiterhin fortlaufenden Impfkampagne, wieder den persönlichen Zugang für unsere interessierten Mitgliedsunternehmen zu ermöglichen. Es ist deshalb vorgesehen, beide Veranstaltungen unter strikter Einhaltung der erforderlichen Schutzmaßnahmen aufgrund der Corona-Pandemie in Nürnberg durchzuführen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sich aufgrund der dynamischen Entwicklung der Rahmenbedingungen hinsichtlich der konkreten Durchführung ggf. noch Änderungen ergeben können. Wir werden Sie in diesem Fall an dieser Stelle informieren.

Vorsorglich möchten wir Sie noch auf Folgendes hinweisen:
Falls Sie angesichts der aktuellen Situation von einer persönlichen Sitzungsteilnahme absehen möchten, steht Ihnen satzungsgemäß die Möglichkeit zur Verfügung, sich durch Erteilung einer schriftlichen Vollmacht durch ein anderes Mitglied vertreten zu lassen. Weitere Informationen werden wir Ihnen hierfür zum 01.06.2021 zur Verfügung stellen.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und wünschen Ihnen alles Gute.

Ihre NÜRNBERGER überbetriebliche Versorgungskasse e. V.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben jetzt die Möglichkeit, die Beitragsbemessungsgrundlage online an den PSV zu melden.

Bitte besuchen Sie hierfür den folgenden Link: https://www.psvag.de/mitglieder-beitrag/online-formulare/mitteilung-der-beitragsbemessungsgrundlage-zur-insolvenzsicherung.html

Für weitere Informationen bzgl. dem Pensions-Sicherungs-Verein aG oder dem Erhebungsbogen wenden Sie sich bitte an: https://www.psvag.de

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit unserer News vom 24.04.2020 haben wir Sie bereits über die diesjährige Beiratssitzung und Mitgliederversammlung der NÜRNBERGER überbetrieblichen Versorgungskasse e. V. (NVK) informiert.

Die Einladung mit den Tagesordnungspunkten und die zur Anmeldung notwendigen Formulare finden Sie in unserem Mitgliederbereich. Die Dokumente sind mit dem Ihnen bekannten Passwort geschützt.

Haben Sie das Passwort gerade nicht griffbereit? Gerne können Sie uns hierzu unter unserer Telefonnummer 0911-531 65710 erreichen.

Bitte beachten Sie folgenden aktuellen Hinweis aufgrund der Corona-Pandemie:
Bei der Durchführung der Veranstaltungen am 01.07.2020 in Nürnberg werden wir die erforderlichen Schutzmaßnahmen umsetzen. Aufgrund der einzuhaltenden Hygienestandards können wir Ihnen im Anschluss an die Mitgliederversammlung in diesem Jahr leider kein gemeinsames Mittagessen anbieten.

Im Hinblick auf die aktuelle Situation bitten wir Sie, eine persönliche Teilnahme genau zu prüfen. Als eine Alternative steht Ihnen nach der Satzung der NVK die Möglichkeit zur Verfügung, sich durch Vollmachterteilung durch ein anderes Mitglied in der Mitgliederversammlung vertreten zu lassen (siehe dazu den Hinweis in unserer News vom 24.04.2020). Dadurch ist ein Einbringen Ihrer Stimme in die vorgesehenen Abstimmungen auch ohne Anreise nach Nürnberg möglich.

Für den Fall, dass Sie nicht in Kontakt zu einem anderen Mitglied der NVK stehen, haben sich der Beiratsvorsitzende Horst Bub und die stellvertretende Beiratsvorsitzende Dagmar Hahn im Namen ihrer Mitgliedsunternehmen freundlicherweise bereit erklärt, jeweils Bevollmächtigungen für die Mitgliederversammlung am 01.07.2020 entgegenzunehmen. Im Mitgliederbereich finden Sie dazu ein entsprechendes Vollmachtformular. Dieses ermöglicht Ihnen, den Bevollmächtigten für die vorgesehenen Abstimmungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten der Mitgliederversammlung Weisungen zu erteilen.

Selbstverständlich können Sie alternativ zu diesem Angebot auch einen von Ihnen ausgewählten Vertreter bevollmächtigen. Bitte beachten Sie dabei, dass der Bevollmächtigte satzungsgemäß selbst Mitglied der NVK sein muss.

Ihre NÜRNBERGER überbetriebliche Versorgungskasse e. V.

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Kurztestat zum Bilanzstichtag 31.12.2019 wurde am 20.05.2020 versendet.

Für weitere Informationen bzgl. dem Pensions-Sicherungs-Verein aG oder dem Erhebungsbogen wenden Sie sich bitte an: http://psvag.de

Ihre NÜRNBERGER überbetriebliche Versorgungskasse e. V.

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Termin für die diesjährige Mitgliederversammlung der NÜRNBERGER überbetrieblichen Versorgungskasse e. V. wurde auf Mittwoch 01.07.2020 ab 11 Uhr festgelegt. Die diesjährige Beiratssitzung findet am selben Tag ab 10 Uhr statt.

Zum 01.06.2020 finden Sie die Einladung für die Mitgliederversammlung sowie für die Beiratssitzung mit allen maßgeblichen Informationen (u. a. zu den Tagesordnungspunkten) sowie die Anmeldung zur Teilnahme auf dieser Website.

Es ist derzeit vorgesehen, beide Veranstaltungen unter strikter Einhaltung der erforderlichen Schutzmaßnahmen aufgrund der Corona-Pandemie in Nürnberg durchzuführen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sich aufgrund der dynamischen Entwicklung der Rahmenbedingungen hinsichtlich der konkreten Durchführung ggf. noch Änderungen ergeben können. Wir werden Sie in diesem Fall an dieser Stelle informieren.

Vorsorglich möchten wir Sie noch auf Folgendes hinweisen:
Falls Sie angesichts der aktuellen Situation von einer persönlichen Sitzungsteilnahme absehen möchten, steht Ihnen satzungsgemäß die Möglichkeit zur Verfügung, sich durch Erteilung einer schriftlichen Vollmacht durch ein anderes Mitglied vertreten zu lassen. Weitere Informationen werden wir Ihnen hierfür zum 01.06.2020 zur Verfügung stellen.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und wünschen Ihnen alles Gute.

Ihre NÜRNBERGER überbetriebliche Versorgungskasse e. V.

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit unseren News vom 26.04.2019 haben wir Sie bereits über die Beiratssitzung und die Mitgliederversammlung informiert.

Die Einladung und das Anmeldeformular finden Sie in unserem Mitgliederbereich.

Beides ist mit einem Passwort geschützt. Dieses wurde Ihnen mit unserem Schreiben vom 30.04.2019 mitgeteilt.

Ihnen liegt das Schreiben nicht mehr vor? Gerne können Sie uns hierzu unter unserer Telefonnummer 0911 531 65710 erreichen.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu Ihrer Information die Pressemitteilung der xbAV zu unserer gemeinsamen Kooperation.

Pressemeldung xbAV

Sehr geehrte Damen und Herren,

die diesjährige Mitgliederversammlung und Beiratssitzung findet am Dienstag 02.07.2019 ab 10.00 Uhr in Nürnberg statt.

Weitere Informationen – u.a. zu den Tagesordnungspunkten und die Anmeldung zur Teilnahme – werden ab 01.06 2019 bekannt gegeben.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Welche Regelungen müssen für die Begünstigung eines nicht ehelichen Lebensgefährten* im Todesfall getroffen werden?”

* Für die bessere Lesbarkeit wird die Bezeichnung “Lebensgefährte” im Folgenden für alle Geschlechter gleichermaßen verwendet.

Für die steuerliche Anerkennung eines Lebensgefährten als Hinterbliebener in der betrieblichen Altersversorgung gibt die Finanzverwaltung bestimmte Anforderungen vor (BMF-Schreiben vom 25. 7. 2002 – IV A 6 – S 2176 – 2802 sowie vom 6. Dezember 2017 IV C 5 – S 2333/17/10002).

Die steuerlichen Anforderungen werden durch die Satzung und den Leistungsplan der NÜRNBERGER überbetriebliche Versorgungskasse e.V. umgesetzt.

Voraussetzung für eine Hinterbliebenenversorgung zugunsten eines nicht ehelichen Lebensgefährten ist demnach in der Regel, dass

  • der Versorgungsberechtigte dem Trägerunternehmen dessen Namen und Geburtsdatum in Textform (z. B. Papierform, E-Mail) mitteilt,
  • ein gemeinsamer Wohnsitz und eine gemeinsame Haushaltsführung oder eine zivilrechtliche Unterhaltspflicht des Versorgungsberechtigten gegenüber dem Lebensgefährten besteht und der Versorgungsberechtigte dem Trägerunternehmen, d. h. seinem (ehemaligen) Arbeitgeber unverzüglich in Textform (z. B. Papierform, E-Mail) mitteilt, sobald sich an diesen Voraussetzungen etwas ändert.

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen des BREXIT ergeben sich für Unternehmen, die im Inland als Limited (Ltd.) firmieren und ihren Verwaltungssitz im Inland haben, vielfältige Änderungen. Unter anderem kann davon auch die betriebliche Altersversorgung betroffen sein. Hierbei kann es dazu kommen, dass bestehende Versorgungszusagen z. B. aufgrund von Konfusion erlöschen.

Auch die Bundesregierung hat diesen Handlungsbedarf erkannt und u. a. einen Regierungsentwurf zur Änderung des Umwandlungsgesetzes vorgelegt.

Sollten Sie im speziellen vom BREXIT betroffen sein, wenden Sie sich bitte hierzu vertrauensvoll z. B. an Ihren Rechtsanwalt oder Steuerberater.

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir heißen Sie herzlich willkommen auf der neuen Homepage der NÜRNBERGER überbetrieblichen Versorgungskasse e. V.

Hier können Sie sich über die neusten Änderungen sowie aktuelle Themen informieren. Ebenso finden Sie allgemeine Informationen sowie Formulare zu unserer Unterstützungskasse.

Wir wünschen Ihnen viel Freude bei der Erforschung unserer neuen Website.

Ihre NÜRNBERGER überbetriebliche Versorgungskasse e. V.

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte beachten Sie, dass die Gebührenordnung zum 01.01.2018 geändert wurde.

In unserer bisherigen Gebührenordnung ist bei einem Lastschriftauftrag eine ermäßigte jährliche Verwaltungsgebühr von 21,00 EUR pro Versorgungsberechtigten vereinbart. Ab 01. Januar 2018 greift folgende Änderung im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Zahlungsdienstlinie (PSD 2):

„Im neuen § 270 a BGB wird das sogenannte Surcharging-Verbot eingeführt, mit dem Entgeltvereinbarungen für die Nutzung bestimmter bargeldloser Zahlungsmittel verboten werden.“

Das bedeutet, dass ein Kunde mit Lastschriftverfahren keine geringeren Verwaltungsgebühren zahlen darf als ein Kunde im Aufforderungsverfahren.

Die neue Gebührenordnung können Sie aus dem Servicebereich entnehmen.

Zahlen und Fakten

Die NÜRNBERGER überbetriebliche Versorgungskasse e. V. (NVK) ist eine kongruent rückgedeckte Gruppen-Unterstützungskasse. Die vor 30 Jahren gegründete NVK hat sich zu einer der größten betrieblichen Versorgungseinrichtungen Deutschlands entwickelt.

1991
Vereinsgründung
64072
Versorgungsberechtigte
20941
Mitglieder

Stand: 31.12.2023

Beirat:

  • Horst Bub (Vorsitzender)
  • Dagmar Hahn (Stellvertretende Vorsitzende)

Vorstand:

  • Dominik Stadelbauer
  • Detlef Lautenschlager
  • Ingo Mittermüller
  • Dr. Marco Schnurr