Sehr geehrte Damen und Herren,
mit unserer begleitenden News zur Veröffentlichung der Einladung für die Beiratssitzung und Mitgliederversammlung der NÜRNBERGER überbetrieblichen Versorgungskasse e. V. (NVK) am 20.10.2021 haben wir Sie darauf hingewiesen, dass wir bei der Abhaltung der Veranstaltungen in Nürnberg abhängig von der dynamischen Entwicklung der Rahmenbedingungen die erforderlichen Schutzmaßnahmen im Hinblick auf die Corona-Pandemie umsetzen werden.
Wie in unserer News angekündigt informieren wir Sie im Folgenden über das aktuelle Schutzkonzept für die Veranstaltungen am 20.10.2021.
Angesichts verbleibender Infektionsrisiken trotz der fortgeschrittenen Impfkampagne ist es unser Anliegen, Ihren und unseren Schutz bestmöglich zu gewährleisten. Neben der strikten Einhaltung der rechtlichen Vorgaben einschließlich aller Hygienemaßnahmen haben wir uns daher für ein lückenloses Testkonzept bei Veranstaltungen in unserem Haus entschieden. Bitte beachten Sie, dass danach für die persönliche Teilnahme an der Beiratssitzung bzw. der Mitgliederversammlung der Nachweis eines negativen Corona-Tests erforderlich ist. Diese Anforderung gilt auch bei vollständiger Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 oder bei Genesung von einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2.
Möglichkeit 1: Schnelltest vor Ort
Um dies für Sie zu erleichtern besteht die Möglichkeit, am 20.10.2021 vor der ersten Veranstaltung, an der Sie teilnehmen wollen, einen Schnelltest in unserer Teststraße durchzuführen. Wenn Sie das Angebot in unserem Haus nutzen wollen, teilen Sie uns das bitte über das E-Mail-Postfach nvk-anmeldung-mitgliederversammlung@nuernberger.de vorab mit. Sie erhalten dann von uns Informationen zum konkreten Ablauf. Bitte planen Sie am Veranstaltungstag den nötigen Zeitvorlauf ein.
Möglichkeit 2: Nachweis eines zuvor durchgeführten Corona-Tests
Alternativ zu einem Test vor Ort können Sie uns selbstverständlich den Nachweis eines zuvor durchgeführten Corona-Tests gemäß den rechtlichen Bestimmungen vorlegen (PoC-Antigen-Schnelltest, höchstens 24 Stunden alt, oder PCR-Test, höchstens 48 Sunden alt).
Für die Einzelheiten des Testnachweises sowie die im Übrigen geltenden Schutzbestimmungen verweisen wir auf die maßgeblichen Rechtsgrundlagen (insbesondere COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung, aktuelle Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung) und die dazu im Internet verfügbaren Informationen.
Bitte beachten Sie, dass die Rahmenbedingungen sich bis zum 20.10.2021 ggf. noch im Detail ändern können. Sollten sich dadurch Anpassungen unseres Schutzkonzepts ergeben, informieren wir Sie hier sowie individuell nach Ihrer Anmeldung.
Alternative: Vertretung durch Vollmachterteilung
An dieser Stelle möchten wir Sie noch einmal auf die Möglichkeit hinweisen, sich durch Vollmachterteilung durch ein anderes Mitglied in der Mitgliederversammlung vertreten zu lassen und somit ohne Anreise nach Nürnberg Ihre Stimme in die vorgesehenen Abstimmungen einzubringen. Bitte beachten Sie insbesondere das mit der Einladung bereitgestellte Vollmachtformular.
Ihre NÜRNBERGER überbetriebliche Versorgungskasse e. V.