News-Archiv
26. März 2019: Begünstigungsregelung
Sehr geehrte Damen und Herren,
„Welche Regelungen müssen für die Begünstigung eines nicht ehelichen Lebensgefährten* im Todesfall getroffen werden?“
* Für die bessere Lesbarkeit wird die Bezeichnung „Lebensgefährte“ im Folgenden für alle Geschlechter gleichermaßen verwendet.
Für die steuerliche Anerkennung eines Lebensgefährten als Hinterbliebener in der betrieblichen Altersversorgung gibt die Finanzverwaltung bestimmte Anforderungen vor (BMF-Schreiben vom 25. 7. 2002 – IV A 6 – S 2176 – 2802 sowie vom 6. Dezember 2017 IV C 5 – S 2333/17/10002).
Die steuerlichen Anforderungen werden durch die Satzung und den Leistungsplan der NÜRNBERGER überbetriebliche Versorgungskasse e.V. umgesetzt.
Voraussetzung für eine Hinterbliebenenversorgung zugunsten eines nicht ehelichen Lebensgefährten ist demnach in der Regel, dass
- der Versorgungsberechtigte dem Trägerunternehmen dessen Namen und Geburtsdatum in Textform (z. B. Papierform, E-Mail) mitteilt,
- ein gemeinsamer Wohnsitz und eine gemeinsame Haushaltsführung oder eine zivilrechtliche Unterhaltspflicht des Versorgungsberechtigten gegenüber dem Lebensgefährten besteht und der Versorgungsberechtigte dem Trägerunternehmen, d. h. seinem (ehemaligen) Arbeitgeber unverzüglich in Textform (z. B. Papierform, E-Mail) mitteilt, sobald sich an diesen Voraussetzungen etwas ändert.
18. März 2019: BREXIT
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen des BREXIT ergeben sich für Unternehmen, die im Inland als Limited (Ltd.) firmieren und ihren Verwaltungssitz im Inland haben, vielfältige Änderungen. Unter anderem kann davon auch die betriebliche Altersversorgung betroffen sein. Hierbei kann es dazu kommen, dass bestehende Versorgungszusagen z. B. aufgrund von Konfusion erlöschen.
Auch die Bundesregierung hat diesen Handlungsbedarf erkannt und u. a. einen Regierungsentwurf zur Änderung des Umwandlungsgesetzes vorgelegt.
Sollten Sie im speziellen vom BREXIT betroffen sein, wenden Sie sich bitte hierzu vertrauensvoll z. B. an Ihren Rechtsanwalt oder Steuerberater.
31. Oktober 2018: NVK mit neuem Webauftritt
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir heißen Sie herzlich willkommen auf der neuen Homepage der NÜRNBERGER überbetrieblichen Versorgungskasse e. V.
Hier können Sie sich über die neusten Änderungen sowie aktuelle Themen informieren. Ebenso finden Sie allgemeine Informationen sowie Formulare zu unserer Unterstützungskasse.
Wir wünschen Ihnen viel Freude bei der Erforschung unserer neuen Website.
Ihre NÜRNBERGER überbetriebliche Versorgungskasse e. V.
06. Dezember 2017: NVK Gebührenordnung (Stand 01.01.2018)
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte beachten Sie, dass die Gebührenordnung zum 01.01.2018 geändert wurde.
In unserer bisherigen Gebührenordnung ist bei einem Lastschriftauftrag eine ermäßigte jährliche Verwaltungsgebühr von 21,00 EUR pro Versorgungsberechtigten vereinbart. Ab 01. Januar 2018 greift folgende Änderung im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Zahlungsdienstlinie (PSD 2):
„Im neuen § 270 a BGB wird das sogenannte Surcharging-Verbot eingeführt, mit dem Entgeltvereinbarungen für die Nutzung bestimmter bargeldloser Zahlungsmittel verboten werden.“
Das bedeutet, dass ein Kunde mit Lastschriftverfahren keine geringeren Verwaltungsgebühren zahlen darf als ein Kunde im Aufforderungsverfahren.
Die neue Gebührenordnung können Sie aus dem Servicebereich entnehmen.